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BdSAD fordert unbürokratische Erhöhung des individuellen Entlastungsbudgets für Sorgende
Berlin, 13. Mai 2024 – „Damit Pflege auch in Zukunft menschenwürdig, selbstbestimmt und bezahlbar ist, müssen wir sie jetzt auf allen Ebenen gestalten. Die Einführung des gemeinsamen Jahresbetrages für die Kurzzeit- und Verhinderungspflege war ein erster, wichtiger Schritt, den wir noch weitergehen müssen“, sagte Claudia Moll, Bevollmächtigte der Bundesregierung für Pflege, anlässlich einer Veranstaltung am 10. April 2024 in Berlin.*
Die Bundesvereinigung der Senioren-Assistenten Deutschland (BdSAD) e.V. schlägt darüber hinaus vor, das künftige Entlastungsbudget weiter zu flexibilisieren, und zwar um die Leistungen der Tagespflege in Höhe von monatlich bis zu 1.995 Euro (bei Pflegegrad 5). Der Grund: Im Jahr 2022 wurden insgesamt nur etwa 27 % des gesamten Budgets für die häusliche Pflege in Anspruch genommen. Dabei war der Entlastungsbetrag nach §45b, SGB XI mit circa 44 % die am höchsten abgerufene Sachleistung – die Tagespflege bildete mit 2,72% das Schlusslicht, wie wir pflegen! – die Interessenvertretung und Selbsthilfe pflegender Angehöriger e.V. mitteilt.
„Es gibt Menschen, die wollen nicht in die ,Senioren-Kita‘ oder finden erst gar keinen verfügbaren Platz“, so die Vorsitzende des Vorstands der BdSAD, Carolin Favretto. „Jedes Jahr bleiben so Milliarden an Betreuungsleistungen liegen, die stattdessen für die Unterstützung von Sorgenden in der Häuslichkeit eingesetzt werden könnten.“
Der größte Pflegedienst sind die Angehörigen
Die BdSAD appelliert an die Verantwortlichen in der Politik, die notwendigen Schritte für eine gerechte und effektive Entlastung für pflegende Angehörige und sonstige Sorgende weiterzugehen. Gelder für stundenweise Unterstützung zu Hause müssen umgehend unbürokratisch zugänglich gemacht werden. Dazu gehört auch, dass eine Unterstützung durch qualifizierte Senioren-Assistenten endlich bundesweit einheitlich mit der Pflegeversicherung abgerechnet werden kann.
Über Senioren-Assistenz
Professionelle Senioren-Assistenten begleiten und unterstützen Senioren und Menschen mit Hilfebedarf in ihrem Alltag. Sie aktivieren und motivieren, schaffen Tagesstrukturen und leisten Hilfe zur Selbsthilfe für ein selbstbestimmtes Leben. Senioren-Assistenz schließt die Lücke zwischen Pflege und Hauswirtschaft und entlastet die Sorgenden. Ihre Arbeit wird oft privat vergütet, doch bei Vorliegen eines Pflegegrades ist eine Refinanzierung über die Pflegekassen zumindest teilweise möglich. Mitglieder in der Bundesvereinigung der Senioren-Assistenten Deutschland (BdSAD) e.V. garantieren zudem die Einhaltung anspruchsvoller Qualitäts- und Ethikstandards bei ihrer Berufsausübung. Weitere Informationen gibt es unter www.bdsad.de.
*Weitere Informationen zu der Veranstaltung sowie die Aufzeichnung unter https://www.pflegebevollmaechtigte.de/veranstaltungen-details/moll-im-atrium-pflegende-angehoerige-unterstuetzen-leistungen-flexibilisieren.html
In dieser Presseinformation wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mit gemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
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Bundesvereinigung der Senioren-Assistenten Deutschland
Frau Anja Mikulla
Pappelallee 78/79
10437 Berlin
Deutschlandfon ..: 01728217884
web ..: http://bdsad.de
email : presse@bdsad.deDie Bundesvereinigung der Senioren-Assistenten Deutschland (BdSAD) e.V. mit Sitz in Berlin ist die Interessenvertretung qualifizierter Dienstleister, die begleitende Alltagsunterstützung für Senioren und Menschen mit Hilfebedarf anbieten. Der Verein setzt sich für die Anerkennung des Berufsbildes in der Gesellschaft ein und ist ein Beratungs- und Kompetenznetzwerk mit hohen Qualitätsansprüchen. Auf der Homepage bietet die BdSAD eine Suchfunktion mit der Liste aller Mitglieder als übersichtlichen und schnellen Service an.
Pressekontakt:
Bundesvereinigung der Senioren-Assistenten Deutschland
Frau Anja Mikulla
Pappelallee 78/79
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email : presse@bdsad.deDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
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Pflegende Angehörige können nicht streiken
veröffentlicht am 13. Mai 2024 in der Rubrik Presse - News
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