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Dass es nicht ratsam ist, sich nach übermässigem Alkoholgenuss ans Steuer zu setzen, dürfte allgemein bekannt sein. Wer betrunken fährt, gefährdet sich und andere Verkehrsteilnehmer.
Laut der Beratungsstelle für Unfallverhütung war 2017 bei jedem sechsten Unfall mit Todesopfern Alkohol im Spiel. Abgesehen vom hohen Unfallrisiko kann Fahren unter Alkoholeinfluss saftige Strafen nach sich ziehen.
Aber ein kleines Gläschen wird doch noch erlaubt sein, oder?
Wie viel man trinken darf, wie hoch die Strafen bei Nichtbeachtung der Vorschriften ausfallen und einiges zu Mythen und Fakten rund ums Thema Alkohol erfahren Sie in diesem Beitrag.
Einige, die sich gerade auf die Auto Theorie und Prüfung vorbereiten oder die Autoprüfung bereits hinter sich haben, werden sich vielleicht fragen, ob man als Neulenker überhaupt Alkohol zu sich nehmen darf und falls ja, wie viel.
In der Schweiz liegt der Grenzwert normalerweise bei 0,5 Promille. Für die folgenden Personengruppen gilt jedoch ein absolutes Alkoholverbot:
o Berufschauffeure
o Neulenker
o Fahrlehrer
o Fahrschüler
o Begleitpersonen bei Lernfahrten
Berufschauffeure haben in der Regel einen Ausweis für die Kategorie C, C1, D, D1 oder BPT (LKW Prüfung, Bus Prüfung, Taxi Prüfung).
Neulenker sind Personen, die die praktische Autoprüfung bestanden haben und eine dreijährige Probezeit durchlaufen müssen. Junge Menschen zwischen 18-24 Jahren verursachen mehr Unfälle, die mit Alkohol in Verbindung stehen als andere Fahrer. Dies wird durch verschiedene Statistiken belegt.
Der Grund liegt unter anderem darin, dass Alkohol die Risikobereitschaft steigert und gleichzeitig die Reaktionsfähigkeit vermindert. Das wirkt sich bei Personen, die noch nicht so viel Erfahrung im Strassenverkehr gesammelt haben, besonders negativ aus.
Auch Begleitpersonen auf Lernfahrten müssen absolut nüchtern sein. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass eine auch nur leicht angetrunkene Begleitperson den jungen Fahrer ablenken oder zu einem riskanteren Fahrstil animieren könnte. Da es zu den Aufgaben der Begleitpersonen gehört, Lernfahrer auf eventuelle Fahrfehler aufmerksam zu machen, muss gewährleistet sein, dass deren Reaktionsfähigkeit in keinster Weise durch Alkohol vermindert ist.Auswirkungen von Alkohol
Wir haben in diesem Beitrag bereits die verminderte Reaktionsfähigkeit und die gestiegene Risikobereitschaft durch Alkoholkonsum angesprochen. Alkohol am Steuer hat aber noch weitere negative Folgen:
o Einschränkung des Sehfeldes
o Beeinträchtigtes Einschätzen von Entfernungen
o Gleichgewichtsstörung und damit einhergehende Störungen der Lenkbewegung
o Doppeltes Sehen aufgrund einer Ermüdung der Augenmuskulatur
o Augen haben mehr Mühe, sich an Veränderungen der Lichtsituation anzupassenZu beachten ist, dass bestimmte Folgen des Alkoholkonsums, wie etwa die Einschränkung des Sehfeldes und das verminderte Vermögen, Entfernungen richtig einschätzen zu können, sich bereits ab 0,3 Promille bemerkbar machen, also dann, wenn man eigentlich noch fahren darf, sofern man nicht zu den weiter oben erwähnten Kategorien gehört.
Ab 0,5 Promille steigt dann die Risikobereitschaft und die Selbstüberschätzung deutlich an, während die Reaktionsfähigkeit weiter abnimmt. Bei 0,8 Promille ist die Risikobereitschaft dann bereits fünfmal höher.
Je weiter der Alkoholpegel steigt, desto wahrscheinlicher ist auch ein Autounfall. Bei 1,8 Promille ist das Unfallrisiko dann sage und schreibe 36 Mal so hoch wie normal.
Die Promillegrenzen sind also weder willkürlich gewählt noch eine Schikane gegenüber Neulenkenden.
Man sollte zudem bedenken, dass die körperlichen Reaktionen auf Alkohol individuell verschieden ausfallen und beispielsweise durch die Wechselwirkung mit Medikamenten, Drogen oder Müdigkeit noch verstärkt werden können.Strafen beim Fahren unter Alkoholeinfluss
Ob man nun die Auswirkungen des Alkohols stärker oder zum Beispiel durch Gewöhnung weniger stark spürt, spielt bei den drohenden Verkehrsstrafen keine Rolle. Die Bussen können so oder so drastisch sein:
0,5 bis 0,79 Promille:
Wer mit diesem Promilleanteil fährt, riskiert saftige Strafen und eine Verwarnung. Wer dabei auch noch gegen Verkehrsregeln verstösst oder innerhalb der letzten zwei Jahre bereits einmal unter Alkoholeinfluss gefahren ist, dem wird zusätzlich zur Geldstrafe der Führerschein für mindestens einen Monat entzogen oder kann in schlimmeren Fällen sogar mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden.
0,8 Promille und mehr:
Der Führerschein wird in diesem Fall sofort entzogen, und zwar für mindestens drei Monate.
Hinzu kommen noch eine hohe Geldstrafe und gegebenenfalls sogar Freiheitsentzug.
Im Wiederholungsfall fallen die Strafen noch deutlich härter aus. Es wird teurer und die Mindestentzugsdauer des Fahrausweises verlängert sich, gegebenenfalls sogar auf unbefristete Zeit.
Unangenehm wird es auch für Neulenker: Zusätzlich zu diesen Strafen wird im Fall eines Führerscheinentzuges die Probezeit um ein Jahr verlängert. Falls es innerhalb der Probezeit sogar zweimal zum Entzug des Führerscheins gekommen ist, wird der Fahrausweis auf Probe annulliert.Mythen und Fakten zum Fahren unter Alkoholeinfluss
Ein Überschreiten der Promillegrenzen kann die Betroffenen also teuer zu stehen kommen.
Daher ist es auch wichtig, dass man sich nicht durch populäre Mythen verleiten lässt, mehr Alkohol zu sich zu nehmen als erlaubt bzw. zuträglich ist.Mythos 1: „Guter Schlaf baut den Alkohol schneller ab“
Ich habe am Wochenende kräftig gefeiert und viel Alkohol getrunken. Nach der Party habe ich mich von einem nüchternen Fahrer heimbringen lassen und gut geschlafen. Am nächsten Morgen kann ich mich also getrost ans Steuer setzen, oder?
Nein, auch durch ausgiebigen Schlaf baut der Körper den Alkohol nicht schneller ab als im Wachzustand. Wer am Abend zuvor zu viel Alkohol konsumiert hat, kann am nächsten Tag noch immer einen nicht unbedeutenden Restalkoholgehalt im Blut haben. Beachten Sie bitte auch, dass man durch zu viel Alkohol schlechter schläft. Wer sich müde ans Steuer setzt, fährt ebenfalls unsicherer. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Blogbeitrag „Müdigkeit am Steuer„.
Übrigens helfen auch andere Mittel wie eine kalte Dusche, Bewegung an der frischen Luft oder ein starker Kaffee nicht, Alkohol schneller abzubauen.Mythos 2: „Mit fettigem Essen verträgt man mehr“
Ein Mythos, der besonders an Feiertagen Hochkonjunktur hat. Fakt ist, dass fettreiches Essen die Aufnahme von Alkohol ins Blut verzögert, aber nicht verhindert.Mythos 3: „Als Beifahrer habe ich keine Schuld, wenn der Fahrer betrunken ist“
Falsch. Wenn ich weiss, dass der Fahrer betrunken ist und sich daher grob verkehrswidrig verhält, trifft mich eine Mitschuld. Ich bin also als Mitwisser auch mitschuldig.Bedenken Sie bitte auch, dass man sich bei Trunkenheit am Steuer nicht nur Ärger mit dem Gesetz einhandelt, sondern dass sich auch Versicherungen weigern können, Schäden bei Unfällen unter Alkoholeinfluss zu bezahlen.
Aufgrund des hohen Unfallrisikos bei Fahren unter Alkoholeinfluss und der hohen Strafen ist es also am besten, ganz auf Bier, Wein und Schnaps zu verzichten, wenn man danach noch fahren muss.Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Walter Systems AG
Herr Beat Walter
Morgenstrasse 129
3018 Bern
Schweizfon ..: +41319984161
web ..: http://www.e-university.ch
email : info2@e-university.chDas Schweizer Unternehmen e-university ist seit Jahren mit verschiedenen Lernprogrammen erfolgreich auf dem Markt. Im Portfolio der Firma befinden sich interaktive Prüfungsvorbereitungen zu Fahrprüfungen für Auto, LKW und Motorrad, sowie Zulassungsprüfungen im Bereich Marketing, Verkauf, PR und Kommunikation.
Pressekontakt:
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Herr Beat Walter
Morgenstrasse 129
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Alkohol am Steuer
veröffentlicht am 25. Februar 2019 in der Rubrik Presse - News
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