• Der BVDVA fordert das Bundesgesundheitsministerium und die gematik auf, die Nutzung von eHealth-CardLink in diesem Prozess (Apotheken-Zugriff auf ePA) ebenfalls zuzulassen und umzusetzen.

    BildDer BVDVA setzt sich dafür ein, dass Versandapotheken als wichtige Säule in der Patientenversorgung, in vollem Umfang bei der Gestaltung der Arzneimittelversorgungsprozesse berücksichtigt werden. Dies ist für den Zugriff der Apotheke auf die elektronische Patientenakte (ePA) in der geplanten Form bisher nicht der Fall. Das eHealth-CardLink-Verfahren, das bereits für das eRezept einen sicheren und ortsunabhängig nutzbaren alternativen Zugangsweg darstellt, ist dafür eine geeignete Lösung. Die Vorteile liegen auf der Hand.

    Es geht um den Zugriff der Apotheke auf die elektronische Patientenakte. Durch das Stecken der Karte (eGK) in der öffentlichen Apotheke wird diese auch auf die ePA zugreifen können. Damit können Interaktionen zu bereits verordneten Medikamenten überprüft und auch Medikationspläne aktualisiert werden. Das ist im Sinne der Patientensicherheit.

    Der BVDVA fordert das Bundesgesundheitsministerium und die gematik daher auf, die Nutzung von eHealth-CardLink in diesem Prozess (Apotheken-Zugriff auf ePA) ebenfalls zuzulassen und umzusetzen.

    Damit die Apotheke das kann, wird ein Token mit zeitlich begrenzter Gültigkeit ausgestellt. In diesem Zeitraum kann der Anwender der Apotheke den Zugriff auf die Medikationsdaten in der elektronischen Patientenakte herstellen und damit die pharmazeutische Betreuung durch die Apotheken ermöglichen.

    Dieser Zugriff muss auch für eine Versandapotheke nach der Verifikation eines Patienten über eHealth-CardLink möglich sein – analog zum „Kartestecken“ in der Apotheke.

    Grundsätzlich hat eHealth-CardLink das Potenzial, die Anwendbarkeit der ePA zu erweitern, indem es neue Funktionalitäten und Integrationsmöglichkeiten mit anderen Gesundheitstechnologien schafft. Diese Erweiterungen können die ePA zu einem zentralen Element im digitalen Gesundheitssystem machen. Außerdem unterstützt das eHealth-CardLink-Verfahren das Ziel einer flächendeckenden Verfügbarkeit der ePA. Indem technische und praktische Barrieren abgebaut werden, kann eine universelle Nutzung über verschiedene Regionen und Bevölkerungsgruppen hinweg gefördert werden. Das ist ein wichtiger Aspekt, denn insbesondere Versandapotheken können Versorgungslücken in der Fläche ausfüllen und leisten einen wichtigen Beitrag zur umfassenden, qualitätsgesicherten Arzneimittelversorgung.

    Link zur PM auf der BVDVA-Web-Seite

    Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

    Bundesverband Deutscher Versandapotheken
    Herr Udo Sonnenberg
    Albrechtstr. 13
    10117 Berlin
    Deutschland

    fon ..: 030-84712268-55
    web ..: https://bvdva.de
    email : presse@bvdva.de

    Über den BVDVA
    Der Bundesverband Deutscher Versandapotheken (BVDVA) ist seit 2004 Interessenvertreter und Dienstleister der zugelassenen deutschen Versandapotheken und schützt deren beruflichen, wirtschaftlichen und politischen Interessen. Der BVDVA arbeitet auf Landes- und Bundesebene und engagiert sich für die Sicherstellung einer hohen Qualität der pharmazeutischen Versorgung im Arzneimittelversandhandel, wobei die bestmögliche pharmazeutische Beratung und Betreuung der Patienten im Fokus steht.

    Pressekontakt:

    Bundesverband Deutscher Versandapotheken
    Herr Udo Sonnenberg
    Albrechtstr. 13
    10117 Berlin

    fon ..: 030-84712268-55
    email : presse@bvdva.de


    Disclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.


    Bitte beachten Sie, dass für den Inhalt der hier veröffentlichten Meldung nicht der Betreiber von Infos-und-News.de verantwortlich ist, sondern der Verfasser der jeweiligen Meldung selbst. Weitere Infos zur Haftung, Links und Urheberrecht finden Sie in den AGB.

    Sie wollen diesen Content verlinken? Der Quellcode lautet:

    BVDVA-Forderung: Barrierefreier Zugang zur elektronischen Patientenakte (ePA) auch für Versandapotheken

    veröffentlicht am 17. September 2024 in der Rubrik Presse - News
    Content wurde 188 x angesehen • Content-ID 107841